Aktuelles
Hallenordnung
Diese Tennishallenordnung regelt die Nutzung der Tennishalle des TC Bohlsbach, Festhallenstraße 3a, Offenburg. Sie ist für alle Nutzer bindend und einzuhalten. SPIELBERECHTIGUNG: Die Halle darf ausschließlich von spielberechtigten Personen für die Zeit der Spielberechtigung während der offiziellen Öffnungszeiten benutzt werden. Die Spielberechtigung wird nur durch Buchen eines Abos oder von Einzelstunden vor Spielbeginn erlangt. Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste, die auf der Hallenhomepage www.tennishalle-bohlsbach.de einzusehen ist. Vor der ersten Buchung ist eine einmalige rechtssichere Registrierung notwendig mit Erteilung einer Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschrift) für die fälligen Entgelte. Kinder unter 14 Jahren dürfen nur in Anwesenheit eines beaufsichtigenden Erwachsenen spielen. VERTRAGSABSCHLUSS/BUCHUNG VON ABOS UND EINZELSTUNDEN Über die Buchung eines Abos für die vereinbarte Wintersaison wird ein Vertrag geschlossen. Dieser kann auch wirksam durch Angebot und Annahme per Mail zustande kommen. Er verlängert sich automatisch um eine weitere Spielzeit, wenn er nicht von einer der beiden Vertragspartner spätestens zum 31.07. eines jeden Jahres gekündigt wird. Die Entrichtung des Abo-Entgelts ist zu Beginn der Saison fällig und wird gemäß Einzugsermächtigung vom Spieler eingezogen. Buchungen von Einzelstunden erfolgen auf den Namen des Buchenden durch das Online-Buchungssystem auf der Hallenhomepage www.tennishalle-bohlsbach.de. Die Buchung ist verbindlich und kostenpflichtig, unabhängig ob gespielt wird. Stornierungen sind nur bis 24 Stunden vor Spielbeginn (ebenfalls über die Hallenhomepage) möglich. Das Entgelt der gebuchten Einzelstunden wird nachträglich monatlich vom Konto des Buchenden eingezogen. Sofern der Spielbetrieb in der Halle infolge einer behördlich angeordneten Schließung eingestellt werden muss, gelten die folgenden Regelungen: 1. Bis zu einem Ausfall von maximal vier Stunden, können die ausgefallenen Stunden innerhalb von neun Monaten von demjenigen Spieler, der die Stunden gebucht hat, nachgeholt werden. Unabhängig davon, ob der Spieler die Stunden nachholt oder nicht, erfolgt in diesem Fall keine Erstattung. 2. Bei einem Ausfall von mehr als vier Stunden besteht kein Anspruch auf Nachholung der ausgefallenen Stunden. In diesem Fall werden die gezahlten Entgelte für die über diese vier Stunden hinausgehenden ausgefallenen Stunden zu 50 % zurückerstattet. Die Erstattung wird spätestens innerhalb sechs Monaten nach Ausfall der ersten Stunde geleistet. NUTZUNGSBEDINGUNGEN / VERHALTENSREGELN Die Spielzeit beträgt volle Stunden. Vor Ablauf der gebuchten Stunde(n) ist der gespielte Platz flächendeckend mit den Hallenbesen in Kreisbewegungen von außen nach innen abzuziehen und zwar so rechtzeitig, dass die nachfolgenden Spieler ihr Spiel pünktlich beginnen können. Die Tennisplätze dürfen nur mit Tennisschuhen betreten werden. Diese sind in der Umkleide oder im Vorraum anzuziehen. Keinesfalls darf es so sein, dass mit den Tennisschuhen von der Straße bzw. vom Weg zur Halle direkt auf den Platz gelaufen wird. Ein Verschmutzen des Hallenbelages ist in jedem Fall zu vermeiden. Vor Verlassen der Plätze sind Granulatreste an den Tennisschuhen an den bereitgestellten Schuhabtretern abzustreifen. Bälle, mit denen auf Sandplätzen gespielt wurde, dürfen nicht benutzt werden. Es besteht absolutes Rauchverbot. Das Mitbringen von Tieren ist nicht erlaubt. Abfall ist in die bereitgestellten Behälter zu werfen. Essen und Trinken ist auf den Plätzen nicht erlaubt mit Ausnahme von Flüssigkeiten und Nahrung zur Stärkung beim Spiel. Jeder Spieler ist verpflichtet, sich so zu verhalten, dass Spieler des Nachbarplatzes nicht beeinträchtigt werden. Generell ist auf Sauberkeit von Halle, Umkleiden, Duschen, sanitären Einrichtungen sowie Vorraum zu achten. Sämtliche Einrichtungen und Einrichtungsgegenstände sind funktionsgerecht und pfleglich zu behandeln. HAUSRECHT Den Anweisungen von bevollmächtigten Vertretern des TC Bohlsbach ist Folge zu leisten. Der TC Bohlsbach behält sich vor, in Ausnahmefällen (z.B. Reparaturen, Veranstaltungen) zugeteilte Plätze zu ändern bzw. Ersatzspielzeiten zur Verfügung zu stellen. Zuwiderhandlungen gegen diese Tennishallenordnung können einen Grund zur fristlosen Kündigung des Vertrages darstellen ohne Rückvergütung bezahlter Entgelte. Unbeschadet hiervon bleiben Schadenersatzansprüche bei verursachten Beschädigungen von Vereinsvermögen und Verunreinigungen. HAFTUNG Die Nutzung der Halle erfolgt auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des TC Bohlsbach, Halle und Einrichtungen in verkehrssicherem Zustand zu halten. Der TC Bohlsbach haftet nicht für fahrlässig verursachte Schäden und Unfälle, die Nutzern beim Spielbetrieb und der Benutzung der Anlagen und Einrichtungen innerhalb und außerhalb der Tennishalle einschließlich Parkplätze, Zufahrten und Gehwege erleiden. Ebenfalls haftet er nicht für Diebstähle und Schäden an mitgebrachten Gegenständen. Der Nutzer haftet für alle von ihm, seinen Mitspielern und Gästen verursachten Schäden. Schäden und Verunreinigungen sind dem TC Bohlsbach unverzüglich zu melden. Offenburg-Bohlsbach, Mai 2021 DER VORSTAND DES TC BOHLSBACH